Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Lukas Werlich (im Folgenden AN genannt) und dem Kunden (im Folgenden AG genannt).
(2) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur mit einbezogen und ersetzen die widersprechenden Klauseln dieser AGB, wenn der AN diesen zugestimmt hat. Abweichende Individualvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
(3) Arbeiten im Sinne dieser AGB umfasst je nach vertraglicher Vereinbarung: Kameraarbeit, Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Sound Design etc.), Regie, Drehbuch- und Dispoterstellung, Musikrecherche, Tonaufnahmen, Vorproduktion und ähnliche Arbeiten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der AG hat die Möglichkeit, die Leistung unverbindlich telefonisch oder in Textform anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der AG noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Auf Anfrage des AG wird ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag für die gewünschte Leistung erstellt. Dieses Angebot des AN ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den AG hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
(3) Das vorbezeichnete Angebot des AN bedarf keiner gesonderten Form.
(4) Der AG kann das Angebot innerhalb der Frist nur in Textform annehmen. Mit Annahme ist ein wirksamer Vertrag über die Leistungen des AN zustande gekommen.
(5) Der AN ist nach Absprache mit dem AG berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Zudem obliegt es dem AN ohne vorherige Absprache anteilige Arbeiten an Dritte oder externe Dienstleister zu verweisen. Dadurch entstehende Kosten gehen nicht zu Lasten des AG und sind bereits im Angebot enthalten.
(6) Angebote des AN, die dieser nach dem Zustandekommen des Vertrages nach diesem Abschnitt auf Erweiterung des Umfangs der Leistung abgibt, sind freibleibend.
§ 3 Urheberrecht/Nutzungsrechte
(1) Die vom AN gefertigten Foto- oder Videodateien sind persönlich geistige Schöpfungen und somit urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 5, 6 UrhG. Der AN bleibt zu jederzeit Eigentümer der von ihm angefertigten Werke.
(2) Hinsichtlich der Nutzungsrechte der Foto- oder Videodateien gilt das von den Parteien individuell vereinbarte (ggf. zzgl. Buyout). Sollten keine Vereinbarungen getroffen worden sein, steht dem AG
nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht für den vom AG bei Vertragsschluss verfolgten individuellen Zweck zu. Änderungen durch den AG bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AN.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht erst bei vollständiger Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung.
(4) Ein Anspruch auf Nutzung oder Herausgabe von Rohdatenmaterial besteht nicht, es sei denn, es sind abweichende Vereinbarungen getroffen worden.
(5) Ausschließliche Nutzungsrechte an den fertiggestellten Dateien bedürfen einer individuellen Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung.
(6) Bei Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte durch den AG steht dem AN ein angemessener Betrag als Ersatz zu. Zusätzlich kann eine Urheberrechtsverletzung des AN geltend gemacht werden.
(7) Der AN hat zu jeder Zeit das Recht, Auskunft über die Nutzung der fertiggestellten Dateien zu erhalten. Zudem darf der AN Ausschnitte der Dateien für die eigene kommerzielle Werbung und Darstellung nutzen.
§ 4 Vergütung
(1) Es gilt die von den Parteien durch das Angebot vereinbarte Vergütung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Mit Erbringung der Leistung durch den AN, wird eine Rechnung mitsamt Zahlungsziel gestellt. Das Zahlungsziel beläuft sich auf 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Rechnung. Ein Skonto wird zu keiner Zeit gewährt.
(3) Mit Ablauf der Frist für das Zahlungsziel wird nach einmaliger Aufforderung zur Zahlung bei fehlender Reaktion des AG umgehend ein Mahnverfahren eingeleitet.
(4) An- und Abreisen des AN erfolgen in der Regel von Berlin aus. Als Reisekosten werden ab einer Anreisestrecke von 100km 0,30 EUR (zzgl. USt.) je angesetztem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
(5) Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Stock-Aufnahmen, Musiklizenzen, Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des AG.
(6) Als Zahlungsmittel besteht ausschließlich die Zahlung per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto.
§ 5 Pflichten des AN
(1) Der AN liefert die geforderte Leistung im vertraglich vereinbarten Umfang. Dem AN steht bei seinen Arbeiten der künstlerische Gestaltungsspielraum zu. Mängel die ausschließlich zu Lasten dieser künstlerischen Gestaltungsspielraums gerügt werden, können nicht geltend gemacht werden.
(2) Der AN schuldet die finalen Arbeiten in einem gängigen Dateiformat/Codec (z.B. mp4/H.264).
§ 6 Pflichten des AG
(1) Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
(2) Der AG stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren oder Filmen (inkl. Genehmigung für Drohnenaufnahmen) erlaubt ist. Durch Verbote dergleichen gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des AN zählen als Arbeitszeit. Bereits vollbrachte Aufnahmen, die einem solchen Verbot unterliegen, werden unverzüglich gelöscht. Ein Anspruch auf diese Aufnahmen besteht nicht. Etwaige entstehende Pausenzeiten des AN während der Videoproduktion vor Ort gelten ebenfalls als Arbeitszeit.
(3) Etwaige Mängelrügen müssen unverzüglich nach Kenntnis in Textform geltend gemacht werden.
(4) Der AG trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem AN nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen; rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten; Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem AG obliegt; Reisesperren; Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten des AG; Nichterscheinen von Modellen sowie höhere Gewalt.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, sowie für vertragliche Nebenpflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zudem haftet der AN jederzeit für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der fertiggestellten Dateien ist der AG für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Lukas Werlich; wohnhaft: Dietzgenstraße 36, 13156 Berlin; Tel.: 017643611701; E-Mail: contact@lukaswerlich.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 9 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Die nachfolgenden Absätze gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(2) Die Abtretung von Mängelgewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des AG hängt von einer gerichtlichen Feststellung der Aufrechnungslage bzw. schriftlichen Anerkennung des AN ab. Ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 10 Verjährung
Mängelgewährleistungsansprüche verjähren mit Kenntnis des AG vorbehaltlich des §634a BGB in 20 Monaten.
§ 11 Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
(1) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des AN. Dies gilt nur, wenn der AG Kaufmann i.S.d. §1 Abs. 1 HGB und insbesondere kein Verbraucher ist.
(2) Der Erfüllungsort ist im Zweifel am Wohnsitz des AN. (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz nicht Deutschland ist, gilt deutsches Recht nur insofern, wie ihnen dadurch keine nationalen Verbraucherrechte entzogen werden.“